Wir wollen uns im fforsthaus wohl fühlen, wir wollen aber auch, dass sich Andere bei uns genauso wohl fühlen wie wir. Deshalb legen wir uns und euch, die bei uns vorbeischaut, die bei uns ein Weilchen bleibt unsere Hausordnung ans Herz. stillschweigende Annahme gefällt uns allen besser als laute Durchsetzung.
Für das Wohnen und Leben im Verbündungshaus fforst ist eine vertrauensvolle Hausgemeinschaft im Sinne des Mietvertrages unerlässlich. Alle Hausbewohner werden zur gegenseitigen Rücksichtnahme angehalten. Diese Hausordnung soll noch einmal schriftlich daran erinnern.
Wir bitten, das den Mietern zur Verfügung gestellte Zimmer einschließlich Mobiliar und dazugehörige Räume (Bad, Küche, Flur) und Gemeinschaftseinrichtungen sachgemäß und schonend zu behandeln, damit von diesem Haus alle Bewohner profitieren können. Das Mietverhältnis ist weitgehend auf gegenseitigem Vertrauen aufgebaut. Das bedeutet auch, dass jeder Mieter seine Vertragsrechte nicht einseitig geltend macht, sondern dabei auch immer die Belange der Hausgemeinschaft berücksichtigt. Darüber hinaus sind die Mieter zur Beachtung und Berücksichtigung folgender Regeln für ein freudiges Zusammenleben verpflichtet:
Für das Wohnen und Leben im Verbündungshaus fforst ist eine vertrauensvolle Hausgemeinschaft im Sinne des Mietvertrages unerlässlich. Alle Hausbewohner werden zur gegenseitigen Rücksichtnahme angehalten. Diese Hausordnung soll noch einmal schriftlich daran erinnern.
Wir bitten, das den Mietern zur Verfügung gestellte Zimmer einschließlich Mobiliar und dazugehörige Räume (Bad, Küche, Flur) und Gemeinschaftseinrichtungen sachgemäß und schonend zu behandeln, damit von diesem Haus alle Bewohner profitieren können. Das Mietverhältnis ist weitgehend auf gegenseitigem Vertrauen aufgebaut. Das bedeutet auch, dass jeder Mieter seine Vertragsrechte nicht einseitig geltend macht, sondern dabei auch immer die Belange der Hausgemeinschaft berücksichtigt. Darüber hinaus sind die Mieter zur Beachtung und Berücksichtigung folgender Regeln für ein freudiges Zusammenleben verpflichtet:


