hausord

Ein paar kleine Regeln müssen sein

Wir wollen uns im fforsthaus wohl fühlen, wir wollen aber auch, dass sich Andere bei uns genauso wohl fühlen wie wir. Deshalb legen wir uns und euch, die bei uns vorbeischaut, die bei uns ein Weilchen bleibt unsere Hausordnung ans Herz. stillschweigende Annahme gefällt uns allen besser als laute Durchsetzung.

Für das Wohnen und Leben im Verbündungshaus fforst ist eine vertrauensvolle Hausgemeinschaft im Sinne des Mietvertrages unerlässlich. Alle Hausbewohner werden zur gegenseitigen Rücksichtnahme angehalten. Diese Hausordnung soll noch einmal schriftlich daran erinnern.

Wir bitten, das den Mietern zur Verfügung gestellte Zimmer einschließlich Mobiliar und dazugehörige Räume (Bad, Küche, Flur) und Gemeinschaftseinrichtungen sachgemäß und schonend zu behandeln, damit von diesem Haus alle Bewohner profitieren können. Das Mietverhältnis ist weitgehend auf gegenseitigem Vertrauen aufgebaut. Das bedeutet auch, dass jeder Mieter seine Vertragsrechte nicht einseitig geltend macht, sondern dabei auch immer die Belange der Hausgemeinschaft berücksichtigt. Darüber hinaus sind die Mieter zur Beachtung und Berücksichtigung folgender Regeln für ein freudiges Zusammenleben verpflichtet:

A. Gemeinschaftseinrichtugen

1.
Jede/r ist gleichberechtigte/r Bewohner/in des Verbündungshauses.

2.
Jede/r Bewohner/in hat Anspruch auf die Benutzung des Waschmaschinenraumes. Dieser ist ausgestattet mit: X Waschautomaten und X Trockner. Bitte die im Waschraum befindlichen Betriebsanleitungen und Hinweise für die einzelnen Geräte beachten. Die Reinigung der Maschinen (Entfernen von Seifenpulver und sonstigem Schmutz) sowie die Reinigung des Raumes etc. obliegt dem jeweiligen Benutzer. Waschzeit ist von 7.00 Uhr bis 23.00 Uhr.

3.
Fahrräder sind an dafür vorgesehenen Stellen abzustellen.

4.
Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden an geparkten Kraftfahrzeugen. Das gleiche gilt für Diebstahl und Einbruchdiebstahl.

5.
Die Gemeinschaftsräume sind stets geschlossen zu halten. Die Hauseingangstür ist in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr verschlossen zu halten. Bitte beachten: Im Interesse der Sicherheit aller Bewohner ist bei Verlust eines Schlüssels sofort der Vorstand zu verständigen. Die Kosten für die Wiederbeschaffung sind durch den Mieter zu tragen und werden von der am Anfang des Mietverhältnisses eingezahlten Kaution gedeckt.

B. Erhaltung und Pflege des Hauseigentums

1.
In diesem Hause sollte sich jeder Bewohner als Hausmeister fühlen. Damit ist nicht das tragen einer blauen Latzhose gemeint, sondern das stetige Achten auf Ordnung und Sicherheit im eigenen sowie im gemeinschaftlichem Wohnraum.

2.
Für die anfallenden Reinigungsarbeiten und auch das Putzen der Fenster in der Wohnung sind die Bewohner selbst zuständig. Reinigungsmittel sind selbst einzukaufen. Bitte beim Kauf auf umweltfreundliche und schonende Reinigungsmittel achten.

3.
Die Gemeinschaftsräume und Treppen werden durch die Bewohner nach einem festgelegten und im Verbündungshaus ausgehängten Putzplan gereinigt.

4.
Wer sich seiner Hausmeister-Rolle widersetzt und seine vom Putzplan festgelegten Aufgaben vernachlässigen oder gar ignorieren sollte, muss der Putzkasse eine Spende von ¤25 zuführen. Die Bezahlung von Spenden für die Putzkasse wird von dem zuständigen Vorstandmitglied durchgesetzt.

5.
Die Gestaltung der Mietr&aunml;ume steht dem Mieter zu. Beim Auszug des Mieters sind die Mieträume in einen bewohnbaren Zustand zu bringen.

6.
Die Gestaltung der Gemeinschaftsräume obliegt den Bewohnern - Schmierereien und mutwillige Zerstörung von Gemeinschaftsräumen werden aber geahndet.

C. Ordnung und Sicherheit

1.
In den Gemeinschaftsbereichen besteht Rauchverbot. Rauchen ist nur in dafür festgelegten und gekennzeichneten Bereichen gestattet.

2.
Im Interesse des Feuerschutzes dürfen leicht entzündliche Gegenstände weder in Wohnungen noch im Keller gelagert werden.

3.
Die Gemeinschaftsräume und Treppen werden durch die Bewohner nach einem festgelegten und im Verbündungshaus ausgehängten Putzplan gereinigt.

4.
Der Kellerbereich darf nicht mit offenem Feuer betreten werden.

5.
In der Zeit von von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr ist ruhestörender Lärm im Hause und in der unmittelbaren Umgebung zu vermeiden. Lautstarke hauswirtschaftliche oder handwerkliche Arbeiten sollten Werktags außerhalb dieser Zeit erledigt werden. Rundfunk- und Fernsehgeräte dürfen nur innerhalb der Wohnung bei Zimmerlautstärke betrieben werden. Hausfeste bzw. Veranstaltungen, die voraussichtlich den normalen Geräuschpegel des Hauses überschreiten und eventuell zu schlaflosen Nächten führen könnten, müssen mindestens fünf Tage vorher mit der dem Vorstand besprochen sowie schriftlich im Gemeinschaftsraum angekündigt werden. In Prüfungszeiten der Uni gelten Party-Sonderegelungen - Party und Krach nur am Wochenende oder im gedämmten Kellerraum.

6.
Der Müll ist immer ordentlich und zügig (mindestens 2-tägig) zu entsorgen und nach den örtlichen Bedingungen zu trennen. Für Abfall (Müll, Scherben, Küchenreste, Kartons) steht ein Müllcontainer bereit, der regelmäßig geleert wird. Sperriges Material ist zu zerkleinern. Die aufgestellten Müllbehälter sind ihrer Bestimmung nach ordnungsgemäß zu benutzen.

7.
Drohende Schäden (Wassereinbruch usw.) sind unverzüglich dem Vorstand zu melden.

8.
Bei Abwesenheit und bei drohendem Unwetter ist darauf zu achten, dass Fenster und Türen fest verschlossen sind.

D. Bestimmungen über die Instandhaltung

1.
Der Vorstand verfügt über Generalschlüssel für alle Wohnungstüren. Von diesen Schlüsseln wird selbstverständlich nur in Notf6auml;llen (Feuer u.ä.) sowie in dringenden dienstlichen Angelegenheiten Gebrauch gemacht. Dabei ist der Vorstand bem6uuml;ht, alle betroffenen Mieter vor Betreten ihrer Wohnung zu informieren und diesen die Gelegenheit zu geben, nach Möglichkeit für den Bedarfsfall selbst anwesend zu sein (Reparaturen usw.). Sollte ein Mieter ausdrücklich darauf bestehen, dass seine Wohnung nicht in seiner Abwesenheit betreten wird, bittet der Vorstand um entsprechende Mitteilung.

E. Allgemeines

1.
Die Zuwiderhandlung gegen die Hausordnung stellt einen vertragswidrigen Gebrauch dar und berechtigt den Vermieter zur sofortigen Kündigung.

2.
In Notfällen (Wassereinbruch, etc.) ist der Vorstand / der Sicherheitsdienst zu benachrichtigen:

Sonstige wichtige Rufnummern:

Notruf Polizei - 110
Feuerwehr und Rettungsdienst - 112

Bitte auftretende Sch6auml;den, auch wenn diese außerhalb der Wohnung liegen, umgehend dem Vorstand mitzuteilen.

3.
Der Verlust eines Schlüssels ist unverzüglich dem Vorstand mitzuteilen.

4.
Zieht ein Mieter aus, so muss er den Mietraum im bewohnbaren Zustand verlassen. Vor dem Auszug soll aller Abfall, Zeitungen, Flaschen etc. entsorgt werden. Der Vorstand wird sich ca. 2 Wochen vor dem Auszug mit dem Mieter in Verbindung setzen, um einen Übergabetermin zu vereinbaren. Die Anwesenheit des Ausziehenden ist dazu erforderlich, damit auch die Sicherheitsleistung vorbereitet werden kann.

5.
Elektrizität: Die Stromspannung im Haus beträgt 220 Volt.

6.
Im Interesse unseres Planeten und der Gesamtkosten sind alle Bewohner zum Energie- und Wassersparen angehalten - Fenster zu/Heizung an und nicht anders.

7.
Rücksichtsnahme und Angemessenes Verhalten gegenüber Nachbarn und der Umgebung wird vorausgesetzt.

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